Tierschutzprozess: Eklat im Gerichtssaal

Quelle: VGT Österreich

Angeklagter wird wegen Stellen eines Antrags mit Polizeigewalt entfernt, den Angeklagten wird das Fragerecht gegenüber SOKO-Leitung entzogen

[singlepic id=26 w=320 h=240 float=left]Der Tierschutz-Monsterprozess hat diese Woche wieder neue skurrile Höhepunkte erreicht. Am Tag der Einvernahme der SOKO-Leitung wurde einer der Angeklagten des Saales verwiesen, weil er den Antrag gestellt hatte, die Richterin möge die hohe Polizeipräsenz bei Gericht erklären. Da er durch den Ausschluss weder die Aussagen der SOKO-Leitung hören, noch der SOKO-Leitung selbst Fragen stellen konnte, protestierte er. Daraufhin rief die Richterin Polizei in den Gerichtssaal, die den Angeklagten hinaustrug. Er musste aufgrund der dadurch erlittenen Verletzungen, einem Hämatom und Hautwunden, den gesamten nächsten Tag im Spital verbringen und versäumte so die Befragung der Geschäftsführung von Kleider Bauer.

Der operative SOKO-Leiter hatte bei der Befragung durch die Verteidigung behauptet, man habe nur deshalb keine Beweise für Straftaten gefunden, weil die Angeklagten so professionell vorgegangen seien.

Er nahm also ohne Beweise an, die Angeklagten wären in Wirklichkeit StraftäterInnen. Als der VGT-Obmann DDr. Balluch das Fragerecht bekam, fragte er den operativen SOKO-Leiter als erstes, ob er wisse, dass seine Tochter vor Gründung der SOKO eine Aktivistin des VGT gewesen ist. Diese Frage zielte darauf ab zu beweisen, dass der operative SOKO-Leiter damals mit dieser Entscheidung seiner Tochter nicht einverstanden war und seitdem gegen den VGT einen Groll hegte. Dadurch ist er nach Ansicht der Verteidigung befangen und so begründe sich auch die obige Aussage des operativen SOKO-Leiters, dass er ohne Beweise von der Schuld der Angeklagten überzeugt sei. Doch die Richterin ließ diese Frage nicht nur nicht zu, sie entzog DDr. Balluch und allen anderen Angeklagten kurzer Hand das Fragerecht und entließ den Zeugen.

DDr. Balluch dazu: „Ich erachte diese Vorgangsweise als skandalös! Das Fragerecht des Angeklagten in seinem Strafverfahren ist als essentieller Bestandteil eines fairen Prozesses ein grundlegendes Menschenrecht. Durch Entzug des Fragerechts wurde es mir verwehrt zu beweisen, dass der spätere operative SOKO-Leiter bereits vor SOKO-Gründung dem VGT gegenüber einen persönlichen Groll hegte. Das bekam ich in der Polizeizelle zu spüren, als dieser SOKO-Leiter mir nach meiner Verhaftung mitteilte, ich werde aus der Haft nicht mehr herauskommen, weil er Beweise hätte, dass ich eine kriminelle Organisation leiten würde. Diese Beweise gab es in Wirklichkeit nicht. Möglicherweise aufgrund seines Grolls hat er dann auch gegenüber der Untersuchungsrichterin vor der ersten Haftverhandlung 11 Falschaussagen getätigt, die schließlich die U-Haft begründeten. Die Richterin im Tierschutzprozess hat mit dem Entzug des Fragerechts verhindert, dass der operative SOKO-Leiter als ihr Zeuge in Bedrängnis geraten wäre, wenn ich ihm seine Falschaussagen nachweise. Dieser Prozess zeigt, dass zwischen Rechtsprechung und Gerechtigkeit eine große Lücke klaffen kann!“