BR: „Strafnorm gegen die organisierte Kriminalität hat sich bewährt“

Quelle: DRS 1

Der Bundesrat will im Kampf gegen die organisierte Kriminalität keine Gesetzesänderung. Die bisherigen Bestimmungen hätten sich bewährt, teilt er mit. Probleme gebe es aber bei kleineren kriminellen Vereinigungen. Dort sei oft nicht klar, ob die Kantone oder der Bund zuständig seien. Der Bundesrat möchte deshalb die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft ausbauen. Er nennt als Beispiel fälle von Wirtschaftskriminalität und Tierschutz-Extremismus.

Quelle: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

„Probleme in der Praxis
Schwierigkeiten bei der Bekämpfung von Formen organisierter Kriminalität, die nicht oder nur teilweise die Merkmale einer kriminellen Organisation gemäss Art. 260ter StGB aufweisen, sind nicht primär darauf zurückzuführen, dass sie durch die bestehenden Strafnormen unzureichend oder gar nicht erfasst würden. So können zum Beispiel illegale Aktionen von Tierschutzextremisten, die den Anstoss zu den parlamentarischen Vorstössen und dem vorliegenden Bericht gegeben hatten, insbesondere gestützt auf die Strafnormen gegen Nötigung (Art. 181 StGB) und Drohung (Art. 180 StGB) geahndet werden. Eine rechtzeitige, umfassende, wirksame und nachhaltige Bekämpfung solcher Kriminalitätsformen wird vielmehr wegen der in diesem Bereich unklaren Abgrenzung zwischen Bundesgerichtsbarkeit und kantonaler Gerichtsbarkeit erschwert.“

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