Freispruch für Tierbefreiungsaktivisten in Lüneburg

Quelle: http://antiindustryfarm.blogsport.de/2013/07/26/freispruch-fuer-tierbefreiungsaktivisten-in-lueneburg/

Dem Tierbefreiungsaktivisten Karl-C. wurde vorgeworfen, am 23.05.2012 mit anderen Aktivist_innen eine sogenannte Anhörung zum geplanten Neubau von zwei Mastanlagen im Kreis Celle „gestört“ und der Aufforderungen den Saal zu verlassen nicht Folge geleistet zu haben. Richterin Precht vom Amtsgericht Celle verurteilte ihn zu 20 Tagessätzen. Gegen dieses Urteil legte Karl-C. Und die Staatsanwaltschaft Berufung ein. So das die selbe Verhandlung vor dem Landgericht in Lüneburg nochmal verhandelt wurde. Hier kam es zu einem Freispruch.

Der Oberstaatsanwalt Vogel forderte u. a. mit der Begründung, dass die Interessen der Wirtschaft gewahrt werden müssten, eine Strafe von 40 Tagessätzen à zehn Euro für den wegen Hausfriedensbruchs angeklagten Tierbefreiungsaktivisten. Der Angeklagte und seine Laienverteidigerin forderten in einem juristischen Plädoyer einen Freispruch und trugen zusätzlich ein politisches Plädoyer für die Befreiung von Mensch und Tier und die damit einhergehende Abschaffung von Staat und Kapitalismus vor.

Richter Bendtsen ließ verkünden, dass er nicht bereit sei, sich mit seiner Rolle in diesem System auseinander zu setzen, und auch die Idee einer befreiten Gesellschaft stieß bei ihm auf wenig Anklang. Er stimmte aber der juristischen Argumentation der Verteidigung zu, dass hier kein Hausfriedensbruch vorliege, und sprach den Angeklagten frei.

Die juristische Begründung des Freispruchs stützte sich im Wesentlichen auf folgende Punkte:
– Lediglich das Halten von Transparenten stellt keine Störung von Veranstaltungen dar, sondern fällt unter den Schutz der Meinungsfreiheit.
– Es konnte nicht nachgewiesen werden, mit welchem Wortlaut und ob der Kreisdezernent dem Angeklagten das Hausverbot mitteilte.
– Die Zeugen sprachen zwar von „einer Gruppe von Störern“, aus deren Reihen es auch zu dem Rufen von Parolen kam, das aber eine Gruppe die sich von den anderen Teilnehmer_innen abgrenzte existierte konnte nicht nachgewiesen werden. Ebenso ob der Beschuldigte sich an den Rufen der Parolen beteiligte. Das Hausverbot hätte demzufolge jeder Person einzeln erteilt werden müssen.

Karl-C. verweigerte alle Aussagen zur Sache, dies steht aber nicht im Widerspruch mit der aktiven Beteiligung an eigenen Verfahren. Er stellte Anträge, gab politische und juristische Stellungnahmen ab und beteiligte sich an der Zeugenbefragung.

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